Beschwerden und Symptome im Bereich des Auges und des Sehens können ganz unterschiedliche Ursachen haben. Möglicherweise ist es nur eine kleine Entzündung, die mit Tropfen für einige Tage behandelt werden kann – oder es liegt ein Grüner Star vor, der einer lebenslangen Therapie bedarf. Möglich sind auch andere Erkrankungen, wie z.B. Netzhautablösung, die eine schnelle operative Therapie nötig machen. Eine augenärztliche Untersuchung schafft hier Klarheit. Auch wenn Sie eine Sehschärfenbestimmung und Brillenanpassung benötigen, sind Sie in der Augenarztpraxis an der richtigen Stelle.

Mit unseren Augen haben wir zwei kleine Fenster in unsere Innenwelt. Dieser Zugang ist zur Beurteilung von vielen Erkrankungen sehr wichtig. Die Kooperation des Augenarztes mit anderen Fachdisziplinen ist eng, da viele Erkrankungen des Körpers ebenfalls typische, behandlungsbedürftige Veränderungen am Auge hervorrufen können (z.B. bei Diabetes mellitus oder Schilddrüsenfunktionsstörungen).

<strong>Natalja Wacker</strong>
Natalja WackerFachärztin für Augenheilkunde

Terminvereinbarung

Bitte benachrichtigen Sie uns so früh wie möglich, falls Sie einen Termin nicht einhalten können (06727 895888). Einen Notfalltermin ermöglichen wir Ihnen nach telefonischer Anmeldung auch kurzfristig bei akuten Beschwerden, allerdings müssen Sie unter Umständen mit Wartezeiten rechnen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Brille, den Brillenpass und etwaige Vorbefunde zum persönlichen Termin mitzubringen. Ist es notwendig Ihren Augenhintergrund zu untersuchen, muss Ihre Pupille weit getropft werden. Danach können Sie einige Stunden kein Kfz selbst steuern. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Terminierung mit ein.

Vorsorge

Diese wertvolle Diagnose- und Früherkennungsmethode bietet vielfältige Information. Schädigungen des Sehnerven oder der Makula und sonstige Veränderungen des Augeninneren (z.B. bei Diabetes und Bluthochdruck) werden hier sichtbar. Insbesondere jedoch gibt die Netzhautuntersuchung Aufschluss darüber, ob Einrisse der Netzhaut vorliegen.

Diese Risse sind Vorstufen einer Netzhautablösung und kommen z.B. bei Kurzsichtigkeit (Myopie) statistisch häufiger vor. Deshalb empfehle ich Ihnen die Untersuchung ab -3 Dioptrien jährlich für jede Altersstufe. Werden im Rahmen der Vorsorge Einrisse der Netzhaut festgestellt, genügt meist eine ambulante Laserbehandlung, um eine spätere gefährliche Netzhautablösung mit Sehverlust zu verhindern.

Die vorsorgliche Netzhautspiegelung ist eine Selbstzahlerleistung (Netzhautuntersuchung zur Vorsorge). Werden dabei aber behandlungsbedürftige Veränderungen festgestellt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen.

Wenn man die Krankheit bemerkt, sind die Schäden am Auge meist schon weit fortgeschritten und nicht mehr rückgängig zu machen. Ursache kann unter anderem ein erhöhter Augeninnendruck sein, der mit der Zeit den Sehnerv schädigt. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko an. Bei früher Erkennung kann dem Verlust des Sehvermögens vorgebeugt werden.
Daher empfehlen wir die Untersuchung ab dem 40. Lebensjahr, ab dem 30. Lebensjahr für dunkelhäutige Patienten sowie für Patienten, deren Eltern oder Geschwister am Glaukom leiden.

Besteht kein akuter Krankheitsverdacht, ist die Früherkennungsuntersuchung eine Selbstzahlerleistung (Vorsorge-Untersuchung Glaukom). Werden behandlungsbedürftige Veränderungen festgestellt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen.

Häufigste Ursache für einen schweren Sehverlust im Alter ist die altersbezogene Makuladegeneration (AMD), zu deren Risikofaktoren auch Rauchen gehört. Bei dieser Erkrankung werden die Sinneszellen der Netzhaut im Bereich des schärfsten Sehens, der Makula, allmählich zerstört.
Diese Veränderungen können nur mit der Optischen Kohärenz-Tomografie der Netzhaut (OCT) festgestellt werden. Über das dafür erforderliche hochmoderne Messgerät verfügt das MVZ seit zwei Jahren. Bei der Untersuchung werden berührungslos und schmerzfrei dreidimensionale Querschnittscans des Augenhintergrundes hergestellt.
Die Diagnose sollte im Idealfall bereits erfolgen, wenn sich noch gar keine Symptome, wie z.B. verzerrtes Sehen, in Ihrem Alltag bemerkbar machen. Umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Sehfähigkeit durch eine frühzeitig eingeleitete Therapie erhalten werden kann.
Die Früherkennungsuntersuchung ist eine Selbstzahlerleistung (Vorsorge Makuladegeneration). Werden behandlungsbedürftige Veränderungen festgestellt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen.